Bildungsurlaub ist das Recht auf 5 Tage Weiterbildung für Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit – und das jedes Jahr aufs Neue.
Wenn Sie also in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeiten (das sind alle außer Sachsen und Bayern), haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf.
Ihr*e Arbeitgeber*in bezahlt das Gehalt weiter – und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Keinen Bildungsurlaub gibt es leider für Beamte.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungsurlaub.de
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